Mit dem Ziel, die Bedürfnisse klimaschonender Energieerzeugung mit denen der angemessenen Erhaltung des Erscheinungsbildes beziehungsweise auch der Dachkonstruktion eines Gebäudes zu vereinen, hat das Landesamt für Denkmalpflege als Fachbehörde im Freistaat Sachsen eine Handreichung "Denkmalschutz und Solarenergie in Sachsen" herausgegeben.
Ihr Inhalt, der in Kooperation mit der Sächsischen Energieagentur SAENA erarbeitet wurde, richtet sich gleichermaßen einerseits an Eigentümer von Kulturdenkmalen einschließlich ihrer Planer sowie andererseits an die Entscheidungsträger auf den behördlichen Ebenen. Anschaulich mit Fotografien und Zeichnungen sowie mit klaren Worten ausgestattet, zeigt sich das veröffentlichte Werk als transparenter Wegweiser und Arbeitsgrundlage für Überlegungen, wie sich Solaranlagen auf Dächern von Kulturdenkmalen verwirklichen lassen. Als grundlegende Intention geht aus den Ausführungen in der Handreichung hervor, dass für die Genehmigung von Solaranlagen auf Kulturdenkmalen weitreichende Optionen bestehen. Dabei wird je nach konkretem Einzelfall die Lösung in einem einfacheren oder auch aufwendigeren Planungsprozess zu finden sein.
Bürgermeister Benedikt M. Hummel, in dessen Dezernat das Sachgebiet Denkmalschutz angesiedelt ist, sagt dazu: "Ich freue mich, dass wir mit der Handreichung eine sehr gute Grundlage für die Ermöglichung von Photovoltaikanlagen auf Denkmalen haben. Dies ist ein entscheidender Baustein, um den Erhalt der historischen Bausubstanz in Einklang mit unseren klimapolitischen Zielen bringen zu können. Die Handreichung werden wir als Basis für Gespräche zu beabsichtigten Investitionen in die Gewinnung von Sonnenenergie verwenden“.
Die Handreichung ist auf der Internetseite des Landesamtes für Denkmalpflege als Download zu finden.
Mehr dazu unter: http://www.goerlitz.de/denkmalschutz
Foto: (c) Felix Leda